AG 3 nach § 78 SGB VIII
Arbeitsgemeinschaften
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen.
In der Arbeitsgemeinschaft Erziehungshilfe (AG 3) treffen sich Vertreter/innen aller Träger von Hilfen zur Erziehung, die in örtlicher Zuständigkeit des Jugendamtes der Stadt Wuppertal liegen, sowie Träger deren Hauptbeleger das Jugendamt Wuppertal ist. Die Treffen der AG 3 finden viermal im Jahr statt. Sie werden von einem fünfköpfigen Vorstand vorbereitet, die Geschäftsführung liegt beim Jugendamt.
Ziel der Arbeitsgemeinsschaft ist es, auf der strategischen und fachlichen Ebene an der Vorbereitung von Entscheidungsprozessen mitzuwirken. Die AG 3 unterstützt dabei die Planung und Entwicklung der Jugendhilfelandschaft in Wuppertal. Sie schafft eine Übersicht über die vorhandene Angebotsstruktur und dient der Vernetzung von Ressourcen und Expertenwissen. Offenheit, Tranparenz und konstruktive Diskussion stellen die Grundvoraussetzungen für die Arbeit der AG 3 dar.